Schweiz: MwSt.-Rückerstattung
Als Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz können Sie sich von in Deutschland gekauften Waren bei der Ausfuhr dieser Waren in die Schweiz die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Beim Einkauf im Internet sind viele Anbieter nicht immer auf die Mehrwertsteuerrückerstattung eingerichtet, denn Händler sind nicht zur Mehrwertsteuerrückerstattung verpflichtet.
Bei uns funktioniert das!
Und so geht´s:
Sie bekommen nach dem Versand die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Drucken Sie sich diese aus, bevor Sie die Waren in Deutschland abholen.
Am deutschen Zoll
Der deutsche Zoll bestätigt die Ausfuhr. Dafür muss jedoch Folgendes erfüllt sein:
- Die Rechnung muss die deutsche Lieferadresse sowie die schweizerische Rechnungsadresse beinhalten und muss dem Zoll vorgelegt werden. Bitte vor Abholung ausdrucken und mitnehmen!
- Der Wohnort Schweiz muss nachgewiesen werden, z.B. durch Wohnortangabe im Ausweis.
- Die Ware muss erstmals aus Deutschland ausgeführt werden, d.h. an einem Tag ausführen und an einem anderen Tag erst bestätigen lassen ist nicht möglich.
- Der Ausfuhrschein muss ausgefüllt worden sein. –> Im Onlinehandel reicht eine vollständige Rechnung mit Rechnungsadresse in der Schweiz und Lieferadresse in Deutschland!
Liegt alles vor, bestätigt der Zoll die Ausfuhr.
Am schweizerischen Zoll
Ob am Zoll der Schweiz wieder ein Teil der gesparten Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, hängt vom Warenwert ab.
Welche Regeln bei der Einfuhr in die Schweiz gelten, steht auf den Seiten der ezv.admin.ch (Eidgenössische Zollverwaltung).
Die Mehrwertsteuerrückerstattung
Achtung: Bitte beachten Sie, dass die Verbringung der Gegenstände ins Ausland vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss! Schicken Sie am deutschen Zoll erhaltene Ausfuhrbestätigung bitte im Original innerhalb von 3 Monaten per Post an folgende Adresse:
BEAZZ eCommerce
Eike und Steffen Lenhart GbR
Vogelweide 16
D-01723 Grumbach
Wir erstatten Ihnen die Mehrwertsteuer umgehend zurück. Am einfachsten und schnellsten geht das per PayPal! Außerdem bekommen Sie eine neue Rechnung, in der keine Mehrwertsteuer mehr ausgewiesen ist.
Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, können wir die Mehrwertsteuer leider nicht zurückzahlen.