Schweiz: MwSt.-Rckerstattung

Als Brger mit Wohnsitz in der Schweiz kannst du dir von in Deutschland gekauften Waren bei der Ausfuhr dieser Waren in die Schweiz die Mehrwertsteuer zurckerstatten lassen. Beim Einkauf im Internet sindviele Anbieter nicht immer aufdie Mehrwertsteuerrckerstattung eingerichtet, denn Hndler sind nicht zur Mehrwertsteuerrckerstattung verpflichtet.

Bei uns funktioniert das!

Und so gehts:

Du bekommst nach dem Versand die Rechnung per E-Mail zugeschickt. Drucke dir diese aus, bevor du die Waren in Deutschland abholst.

Am deutschen Zoll

Der deutsche Zoll besttigt die Ausfuhr. Dafr muss jedoch Folgendes erfllt sein:

  • Die Rechnung muss die deutsche Lieferadresse sowie die schweizerische Rechnungsadresse beinhalten undmuss dem Zoll vorgelegt werden. Bitte vor Abholung ausdrucken und mitnehmen!
  • DerWohnortSchweiz muss nachgewiesen werden, z.B. durch Wohnortangabe im Ausweis.
  • Die Ware musserstmalsaus Deutschland ausgefhrt werden, d.h. an einem Tag ausfhren und an einem anderen Tag erst besttigen lassen ist nicht mglich.
  • DerAusfuhrscheinmuss ausgefllt worden sein.>ImOnlinehandel reicht eine vollstndige Rechnung mit Rechnungsadresse in der Schweiz und Lieferadresse in Deutschland!

Liegt alles vor, besttigt der Zoll die Ausfuhr.

Am schweizerischen Zoll

Ob am Zoll der Schweiz wieder ein Teil der gesparten Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, hngt vom Warenwert ab.

Welche Regeln bei der Einfuhr in die Schweiz gelten, steht auf den Seiten derezv.admin.ch (Eidgenssische Zollverwaltung).

Die Mehrwertsteuerrckerstattung

Achtung: Bitte beachte, dass die Verbringung der Gegenstnde ins Ausland vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Erwerb folgt, erfolgt sein muss! Schicke die am deutschen Zoll erhaltene Ausfuhrbesttigung bitteim Originalinnerhalb von 3 Monaten per Post an folgende Adresse:

larissastoffe
Eike und Steffen Lenhart GbR
Vogelweide 16
D-01723 Grumbach

Wir erstatten dir die Mehrwertsteuer umgehend zurck.Am einfachsten und schnellsten geht das per PayPal!Auerdem bekommst du eine neue Rechnung, in der keine Mehrwertsteuer mehr ausgewiesen ist.

Ist eine der Bedingungen nicht erfllt, knnen wir die Mehrwertsteuer leider nicht zurckzahlen.

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